Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Virus-Epidemie unter Berücksichtigung der regionalen Anweisungen der Gesundheitsbehörden, der Ministerien des Landes und des Bundes:

Für die Dauer der Gefahrensituation wird darum gebeten, die nachstehenden Hinweise zu beachten:

Der ausdrückliche benannte Verzicht auf „soziale Kontakte“, „gesellschaftlicher Gewohnheiten und Gepflogenheiten“ beinhaltet den positiven Effekt, aus Gründen der Solidarität, der Hilfe untereinander, Verständnis und des persönlichen Willens alles zu „tun“, was erforderlich ist, oder dazu dient, zum Schutz anderer (Besucher) und zum eigenen Schutz (Personal) beizutragen.

Es werden mit sofortiger Wirkung (13. März 2020) folgende Änderungen und der Situation angepasste Maßnahmen ergriffen: (in Abstimmung von berufsständischen Verbänden und Kammern)

  1. Zur Vermeidung von persönlichen Kontakten wird darum gebeten, für die Einreichung von Buchführungsbelgen, Lohnunterlagen, Unterlagen für Steuererklärungen oder Bilanzen, Schriftverkehrs etc. diese Unterlagen entweder in den Briefkasten im Eingangsbereich oder in den anthrazitfarbigen Briefkasten (Eingangstürseite zum Haus „ein zu öffnendes und zu verschließendes Fach“ für Akten) einzulegen. Bitte das Büro umgehend telefonisch benachrichtigen.
  2. Zugestellte Briefe mit der Post, Post durch Einwurf in die hauseigenen Briefkästen, Päckchen, eingereichte Unterlagen, gleich welcher Art, werden im Haus „Brackeler Hellweg 186“ aus Gründen der Quarantäne 5-6 Tage zwischengelagert, damit die auf den Unterlagen etc. befindlichen Viren ihre Wirkung verlieren. Hierdurch verlängern sich die Bearbeitungszeiten. Unterlagen sollten aus diesem Grunde wesentlich früher eingereicht werden. Die beschriebene Gefahrensituation führt zu wesentlichen geänderten Arbeitsbedingungen, und erfordert eine Vielzahl von durchzuführenden organisatorischen Maßnahmen.
  3. Zum Zwecke der Kommunikation wird darum gebeten, ausschließlich die bekannten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Email, Telefax einzusetzen.
  4. Jegliche Betriebsprüfungen, gleich welcher Art, gelten für den Zeitraum der Gefahrensituation als ausgesetzt. Durch die Vielzahl der Bediensteten von prüfenden Einrichtungen, wie Finanzverwaltung, sonstige Behörden des Landes/ Bundes werden diese als hochrisikoreich eingestuft. Darum werden anberaumte Betriebsprüfungen abgesagt und werden neu terminiert. Geplante Betriebsprüfungen werden aus diesen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt terminiert.

Mit dem Erhalt der Gesundheit und der Arbeitskraft können die bisher erbrachten Leistungen und Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen für die Mandantschaft auch weiterhin erbracht werden. Zwar unter anderen Bedingungen, jedoch gleichwohl wirksam und effektiv.

„Es wird eine gewisse Zeit dauern, bis wir alle in unser gewohntes Leben wieder ankommen. Wirken alle mit, wird diese gewisse Zeit verkürzt. Der Beitrag von allen, wendet Schaden ab, schützt die Gesundheit, erhält Leben, zeugt von der Vernunft, die gewohnte Normalität und die gewohnte Qualität in allen Lebensbereichen wieder zu erreichen“